Rechtsgebiete


Zivilrecht

Unter Zivilrecht wird im Allgemeinen die rechtliche Auseinandersetzung zwischen natürlichen und juristischen Personen (z.B. AG, GmbH, Verein, etc.) untereinander verstanden.


Im Gegensatz zum Verwaltungsrecht sind die handelnden Personen dabei grundsätzlich frei in ihrem Handeln, wo hingegen das Verwaltungsrecht typischerweise von einer Über-Unterordnung geprägt ist.

 

Kern des Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hier werden allgemeine Regeln für das Handeln der Personen festgelegt, insbesondere konkrete Regeln für häufig wiederkehrende Geschäfte (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, etc.). Dabei gilt prinzipiell der Grundsatz, dass zwischen den handelnden Personen die Dinge frei getroffen werden können. In der Regel gibt es auch keinen Formzwang , so dass Verträge nach wie vor per Handschlag möglich sind.  Von diesem Grundsatz gibt es aber zahlreiche Ausnahmen.  Was an sich gut gemeint war, kann einem schnell auf die Füße fallen und zum Bumerang werden. Gern kann ich Ihnen jedenfalls behilflich sein und Sie entsprechend unterstützten.

Das gilt speziell für den Fall, dass Ihnen eine Klage zugestellt wurde oder Sie jemanden anderen verklagen müssen. Zwar ist es möglich bei Streitwerten von bis zu 5.000€ die Dinge in Eigenregie wahrzunehmen (von Ausnahme abgesehen), allerdings ist die Wahrscheinlichkeit groß, einen Prozess allein deswegen zu verlieren, weil eine der vielen Förmlichkeiten nicht beachtet wurde und es dann nicht einmal darauf ankommt, ob  man "im Recht war". Auch hier kann und werde ich Sie gerne unterstützen, da die förmlichen Fallstricke dann in meinen Bereich fallen und Sie und ich uns dann ganz auf den Inhalt konzentrieren können - was meistens schon schwer genug ist.

  
Hier abschließend noch eine kleine Auswahl meiner Tätigkeiten:

  • Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Durchsetzung von Forderungen (Inkasso)
  • Kündigung von Verträgen und Abwehr solcher Kündigungen
  • Widerruf von Verträgen, insbesondere solche, die via Internet oder telefonisch geschlossen wurden

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein Teilbereich u.a. des Zivilrechts.

 

 


Gern kann ich für Sie Verträge prüfen oder durchsehen, die Ihnen vorgelegt wurden und bei denen Sie sich nicht sicher sind, ob diese Regelungen enthalten, die möglicherweise für Sie ungünstig sind oder sein können. Auch kann ich für Sie entsprechende Verträge ausarbeiten, die Sie Dritten vorlegen oder vorgeben wollen.

 

Zum Vertragsrecht gehört auch die Prüfung von Kündigungen oder die Abwehr solcher Kündigungen. Das gilt auch für das Zustandekommen von Verträgen und u.a. die Frage, wie ein solcher Vertrag möglicherweise rückabgewickelt, angefochten oder sonst beseitigt werden kann. Stichwort u.a.: Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung. Gerade bei Onlinegeschäften oder telefonisch getroffenen Vereinbarungen gibt es diverse Möglichkeiten, Verträge wieder aus der Welt zu schaffen.

 

Auch hier werde ich Sie gerne unterstützen. 


Mietrecht & Immobilienrecht

Im Bereich des Mietrechts vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter, so dass mir beide Interessenlagen gut bekannt sind.

 


Ich kann Ihnen hier insoweit Lösungsvorschläge für die diversen Probleme unterbreiten.  Wenn Sie daher diesem Bereich Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

 

Ich kümmere mich insbesondere um:


Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrecht kümmere ich mich in erster Linie um Fragen der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Und das sowohl für die Belange der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber.

 

 


Kündigungen sind jedenfalls häufig unwirksam, weil die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorliegen oder andere Gründe vorliegen, die eine Kündigung unwirksam machen. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, sich im Falle einer solchen Kündigung bzw. aus Sicht des  Arbeitgebers der Absicht einer solchen Kündigung sinnvoll, hier meinen Rat einzuholen, auch was mögliche Strategien in diesem Zusammenhang betrifft.

 

Zu beachten ist, dass es im Bereich des Arbeitsrechts kurze Fristen gibt. Es hilft daher nichts, die Dinge auf die lange Bank zu schieben, weil dies  im Regelfall den Verlust des Arbeitsverhältnisses oder die Möglichkeit einer Kündigung bedeutet.

 

Gern können und sollten Sie sich daher an mich wenden, wenn wichtige Dinge anstehen. In diesen Fällen werde ich regelmäßig einen zeitnahen Termin mit Ihnen vereinbaren können.


Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts beschäftige ich mich überwiegend mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen und deren Abwicklung.

 


Das beinhaltet die Kommunikation gegenüber den gegnerischen Versicherungen, dem Gegner selbst sowie den Behörden nebst Akteneinsicht  in die Unfallakte. Das beinhaltet dann selbstverständlich auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie eines etwaigen Schmerzensgeldes und/oder die weitere Betreuung in Bußgeldangelegenheiten in diesem Rahmen. 

 

Auch bearbeite und betreue ich Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Blitzer), Handyverstöße, Abstandsverstöße und andere Dinge im "fließenden Verkehr". 

Wenn und soweit Ihre Frage hier gerade nicht aufgelistet wurde, können Sie sich ebenfalls an mich wenden und ich werde prüfen, ob dies in meinen Tätigkeitsschwerpunkt fällt.


Nachbarrecht

Streitigkeiten mit dem Nachbarn sind nicht nur lästig, sondern meist auch ausufernd.

 

 


Wenn jedenfalls der Nachbar ein unerträgliches Eigenleben entwickelt und Ihnen das Leben zur Qual macht, beispielsweise durch permanenten Lärm, lautstarke Partys, Dauergrillen, ist guter Rat von Nöten.

 

Das gilt auch für die Klassiker: den Überwuchs oder Überhang, Grenzverletzungen, Überbau, den (Garten)Zaun sowie Kameras.

 

Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten an Reibereien und Verletzungen sowie den zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen zum Nachbarrecht werde ich Ihnen gerne behilflich sein, Ihnen einen Rat zu geben, was und in welcher Form unternommen werden kann und möglicherweise auch unternommen werden sollte. 

 

Gern können Sie mich hierzu kontaktieren und Ihren Fall schildern.

 

Unterlagen, insbesondere einschlägige Vorschriften zum Nachbarrecht können Sie hier finden: Unterlagen Nachbarrecht